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Das Wort Polizei leitet sich vom griechischen Begriff Politeía ab, der so viel wie der Staat oder die Staatsverwaltung bedeutet. Durch Platons gleichnamiges Werk ist die Politeía bis heute vielen bekannt. Er beschreibt darin den Aufbau und die Funktionsweise eines „idealen“ Staates und bestimmt die sogenannten Wächter als Bewahrer der öffentlichen Ordnung und Erzieher zu moralischem Verhalten. Dieser philosophische Grundstein hat die Entstehung der Polizei, wie wir sie heute kennen, begleitet und nimmt noch immer Einfluss auf ihre Leitbilder.

 

In Deutschland ist die Polizei Teil der Exekutive (Gesetzesausführung), die im Sinne der Gewaltenteilung neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Gerichtsbarkeit) eine der drei Grundsäulen des demokratischen Staates darstellt. Die Polizei und ihre Beamt*innen unterstehen dem Innenministerium des jeweiligen Bundeslandes und dem entsprechenden Polizeirecht, das ihre Befugnisse bestimmt und von der Gesetzgebung geformt und beeinflusst wird. Dieses spricht der Polizei als Exekutivorgan das staatliche Gewaltmonopol zu, wodurch die Anwendung von Gewalt durch unmittelbaren Zwang, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und innerhalb gesetzlicher Grenzen erlaubt wird.

 

Die Aufgaben der Polizei sind umfangreich und vielfältig. Sie erstrecken sich vom Verkehrsunterricht in den Grundschulen über die Absicherung von Sportveranstaltungen, der polizeilichen Präventionsberatung und Gefahrenabwehr, dem Schutz staatlicher Einrichtungen und Amtsträger, der Verfolgung von Straftaten bis hin zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. In diesen Tätigkeiten wird erneut die Dualität der Aufgaben zwischen moralischem Vorbild / moralischer Erziehung und Bewahrer der öffentlichen Ordnung und des Gesetzes erkennbar, die schon Platon anstrebte.

 

Die Moralität und der Vorbildcharakter sind grundlegende Wesenszüge eines Staatsorganes, das über das Gewaltmonopol verfügt. Sie sind Bestandteil der Ausbildung zu Polizeibeamt*innen und finden sich in jedem Leitbild der Institution. So schreibt die Polizei Baden-Württemberg, dass Menschlichkeit und Gerechtigkeit ihr Ziel, das Menschenbild des Grundgesetzes und die Achtung der Würde eines jeden Menschen für sie verbindlich sei.

 

 Die Ausstellung GPA Preview im DELPHI_space ist ein erster Ausblick auf die noch folgende Große Polizei Ausstellung.

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Das Wort Polizei leitet sich vom griechischen Begriff Politeía ab, der so viel wie der Staat oder die Staatsverwaltung bedeutet. Durch Platons gleichnamiges Werk ist die Politeía bis heute vielen bekannt. Er beschreibt darin den Aufbau und die Funktionsweise eines „idealen“ Staates und bestimmt die sogenannten Wächter als Bewahrer der öffentlichen Ordnung und Erzieher zu moralischem Verhalten. Dieser philosophische Grundstein hat die Entstehung der Polizei, wie wir sie heute kennen, begleitet und nimmt noch immer Einfluss auf ihre Leitbilder.

 

In Deutschland ist die Polizei Teil der Exekutive (Gesetzesausführung), die im Sinne der Gewaltenteilung neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Gerichtsbarkeit) eine der drei Grundsäulen des demokratischen Staates darstellt. Die Polizei und ihre Beamt*innen unterstehen dem Innenministerium des jeweiligen Bundeslandes und dem entsprechenden Polizeirecht, das ihre Befugnisse bestimmt und von der Gesetzgebung geformt und beeinflusst wird. Dieses spricht der Polizei als Exekutivorgan das staatliche Gewaltmonopol zu, wodurch die Anwendung von Gewalt durch unmittelbaren Zwang, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und innerhalb gesetzlicher Grenzen erlaubt wird.

 

Die Aufgaben der Polizei sind umfangreich und vielfältig. Sie erstrecken sich vom Verkehrsunterricht in den Grundschulen über die Absicherung von Sportveranstaltungen, der polizeilichen Präventionsberatung und Gefahrenabwehr, dem Schutz staatlicher Einrichtungen und Amtsträger, der Verfolgung von Straftaten bis hin zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. In diesen Tätigkeiten wird erneut die Dualität der Aufgaben zwischen moralischem Vorbild / moralischer Erziehung und Bewahrer der öffentlichen Ordnung und des Gesetzes erkennbar, die schon Platon anstrebte.

 

Die Moralität und der Vorbildcharakter sind grundlegende Wesenszüge eines Staatsorganes, das über das Gewaltmonopol verfügt. Sie sind Bestandteil der Ausbildung zu Polizeibeamt*innen und finden sich in jedem Leitbild der Institution. So schreibt die Polizei Baden-Württemberg, dass Menschlichkeit und Gerechtigkeit ihr Ziel, das Menschenbild des Grundgesetzes und die Achtung der Würde eines jeden Menschen für sie verbindlich sei.

 

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Gefördert von:
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Artwork by
Max Schropp
Photography by
Valentin Fischer

Das Wort Polizei leitet sich vom griechischen Begriff Politeía ab, der so viel wie der Staat oder die Staatsverwaltung bedeutet. Durch Platons gleichnamiges Werk ist die Politeía bis heute vielen bekannt. Er beschreibt darin den Aufbau und die Funktionsweise eines „idealen“ Staates und bestimmt die sogenannten Wächter als Bewahrer der öffentlichen Ordnung und Erzieher zu moralischem Verhalten. Dieser philosophische Grundstein hat die Entstehung der Polizei, wie wir sie heute kennen, begleitet und nimmt noch immer Einfluss auf ihre Leitbilder.

 

In Deutschland ist die Polizei Teil der Exekutive (Gesetzesausführung), die im Sinne der Gewaltenteilung neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Gerichtsbarkeit) eine der drei Grundsäulen des demokratischen Staates darstellt. Die Polizei und ihre Beamt*innen unterstehen dem Innenministerium des jeweiligen Bundeslandes und dem entsprechenden Polizeirecht, das ihre Befugnisse bestimmt und von der Gesetzgebung geformt und beeinflusst wird. Dieses spricht der Polizei als Exekutivorgan das staatliche Gewaltmonopol zu, wodurch die Anwendung von Gewalt durch unmittelbaren Zwang, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und innerhalb gesetzlicher Grenzen erlaubt wird.

 

Die Aufgaben der Polizei sind umfangreich und vielfältig. Sie erstrecken sich vom Verkehrsunterricht in den Grundschulen über die Absicherung von Sportveranstaltungen, der polizeilichen Präventionsberatung und Gefahrenabwehr, dem Schutz staatlicher Einrichtungen und Amtsträger, der Verfolgung von Straftaten bis hin zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. In diesen Tätigkeiten wird erneut die Dualität der Aufgaben zwischen moralischem Vorbild / moralischer Erziehung und Bewahrer der öffentlichen Ordnung und des Gesetzes erkennbar, die schon Platon anstrebte.

 

Die Moralität und der Vorbildcharakter sind grundlegende Wesenszüge eines Staatsorganes, das über das Gewaltmonopol verfügt. Sie sind Bestandteil der Ausbildung zu Polizeibeamt*innen und finden sich in jedem Leitbild der Institution. So schreibt die Polizei Baden-Württemberg, dass Menschlichkeit und Gerechtigkeit ihr Ziel, das Menschenbild des Grundgesetzes und die Achtung der Würde eines jeden Menschen für sie verbindlich sei.

 

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